Wahlen 2026
Kommunalwahlen 2026
Der Termin für die Kommunalwahlen 2026 wurde von der Niedersächsischen Landesregierung auf Sonntag, den 13. September 2026 festgelegt. In der Stadt Aurich finden die Neuwahlen des Stadtrates, des Kreistages, der Ortsräte und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Mitglieder des Stadtrates und des Kreistages sowie die Mitglieder der Ortsräte. Gleichzeitig finden an diesem Tag die Direktwahlen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Aurich sowie die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates des Landkreises Aurich statt. Eine mögliche Stichwahl für die beiden Direktwahlen ist für den 27. September 2026 vorgesehen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben. Außerdem dürfen sie nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie kann ich wählen?
1. Wahllokal
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Wahltag von 8 bis 18 Uhr möglich. Das zuständige Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Die Wahlbenachrichtigungen werden im Laufe der KW 33 zugestellt.
2. Briefwahl
Wahlberechtigte der Stadt Aurich haben die Möglichkeit, per Briefwahl ohne Vorliegen eines Grundes bereits vor dem Wahltag ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl kann online ab dem 04.08.2026 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ab KW 33 können die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen ebenfalls über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ab dem 17.08.2026 die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Aurich zu beantragen und die Stimmabgabe anschließend direkt vor Ort vorzunehmen.
Der Wahlbrief mit Wahlschein und Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag muss spätestens bis zum 13.09.2026 um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden.
Wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen durch eine andere Person gestellt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person erforderlich. Zudem darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlhelfer*innen gesucht
Um für einen reibungslosen Verlauf der am 13.09.2026 stattfindenden Kommunalwahlen in den 47 Wahllokalen sowie den Briefwahlvorständen im Stadtgebiet sorgen zu können, werden noch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt.
Beantragung Plakatierung und Informationsstände Wahlen
Für die bevorstehende Kommunalwahl am 13.09.2026 können Sondernutzungen in Form von Plakatierung und Informationsständen bei der Stadt Aurich beantragt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Anträge. Mögliche Standorte für Großflächenplakate oder Informationsstände können den entsprechenden Anträgen auf der Rückseite entnommen werden. Eine Antragstellung kann postalisch oder auf dem digitalen Weg (E-Mail: verkehr@stadt.aurich.de) erfolgen.
- Antrag Großflächenplakate Wahlen [PDF]
- Antrag Infostände Wahlen [PDF]
- Antrag Plakatierung Wahlen [PDF]
Kontakt
Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Telefon: 04941 / 12 31 30
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de